Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Aragon eXeed GmbH
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Aragon eXeed GmbH, mit Sitz in Baar, Zug (nachfolgend „Berater“), und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“), die Beratungsdienstleistungen betreffen.
1.2 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich schriftlich vom Berater bestätigt wurden.
2. Vertragsschluss
2.1 Der Vertrag über die Erbringung von Beratungsleistungen kommt im Regelfall durch die Unterzeichnung eines schriftlichen Beratungsvertrags oder durch eine schriftliche Bestätigung des Beraters zustande.
2.2 Ausnahmsweise kann der Vertrag auch durch mündliche Beauftragung zustande kommen. Mit dem Beginn der Erbringung der Dienstleistung gilt der Vertrag als implizit abgeschlossen, wobei es empfohlen wird, den Vertrag nach Möglichkeit in schriftlicher Form nachzuholen.
2.3 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
3. Leistungsumfang
3.1 Der Berater erbringt die vertraglich vereinbarten Beratungsleistungen nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und Daten.
3.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Beratungsvertrag oder einem schriftlich bestätigten Angebot.
3.3 Der Berater schuldet keinen bestimmten Erfolg, sondern die Erbringung der vereinbarten Leistungen. Der Kunde ist für die Umsetzung der erhaltenen Empfehlungen selbst verantwortlich.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Durchführung des Auftrags notwendigen Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
4.2 Der Kunde stellt sicher, dass die dem Berater überlassenen Unterlagen vollständig und richtig sind. Der Berater haftet nicht für Fehler, die auf unzureichende oder falsche Informationen des Kunden zurückzuführen sind.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
5.1 Die Vergütung für die Beratungsleistungen richtet sich nach dem im Vertrag oder Angebot festgelegten Honorar. Der Standard-Stundensatz der Aragon eXeed GmbH beträgt 450 CHF netto, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern anwendbar.
5.2 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung der Leistungen monatlich oder nach Abschluss des Projekts.
5.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
5.4 Der Berater behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in Höhe von 5.5 % p.a. sowie Mahngebühren zu berechnen.
6. Haftung
6.1 Der Berater haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
6.2 Für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, haftet der Berater nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
6.3 Die Haftung ist der Höhe nach auf den Betrag der vereinbarten Vergütung für die jeweiligen Leistungen beschränkt.
7. Vertraulichkeit
7.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen nicht an Dritte weiterzugeben und ausschließlich für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden.
7.2 Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.
8. Vertragsdauer und Kündigung
8.1 Der Vertrag wird für die im Beratungsvertrag festgelegte Dauer geschlossen. Eine ordentliche Kündigung während der Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es wurde eine anderweitige Regelung getroffen.
8.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei ihren vertraglichen Pflichten wiederholt oder schwerwiegend verletzt.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
9.1 Es gilt das Recht der Schweiz unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
9.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Zug, Schweiz.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
10.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.